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Kurs B196: 125er mit Erweiterung fahren

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert.

Voraussetzungen für den Fahrspass ohne Prüfungsstress:
  • mindestens 5 Jahre Besitz der Führerscheinklasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • 4 x Teilnahme am Theorieunterricht (je 90 Minuten)
  • 5 x Teilnahme am praktischen Unterricht (je 90 Minuten)
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Hier alle wichtigen Infos auf einen Blick (ADAC)